Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Die Plasticant Mobilo GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.mobilo.net/ und wurde am 12.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Unser Unternehmen produziert das Konstruktionsspielzeug plasticant mobilo® – hochwertige Bausteine, Figuren und Zubehör – seit über 50 Jahren in Deutschland. Wir bieten pädagogisch wertvolle, langlebige und leicht kombinierbare Lernsets, die Kreativität, Motorik, räumliches Denken und soziales Miteinander fördern. Die ECO-Serie verwendet recycelte und bio-basierte Kunststoffe. Unsere Produktion und Verpackung erfolgen unter hohen ökologischen und sozialen Standards, mit kurzen Transportwegen und fairen Arbeitsbedingungen. Wir beliefern Kindergartengroßhändler und Bildungseinrichtungen weltweit, mit Hauptsitz im Schwarzwald und Vertriebsniederlassungen in Australien, Großbritannien und den USA. Unser Spielzeug ist mehrfach zertifiziert und erfüllt höchste Anforderungen an Nachhaltigkeit und Qualität.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
- Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund ist nicht überall ausreichend.
- An manchen Stellen ist die Reihenfolge der Überschriften nicht konsistent.
- Videos haben keine Untertitel.
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.